
1. Anmeldung zur Prüfung
a) Mit Unterzeichnung des Fachausbildungsvertrages hat sich der/die Fachausbildungsteilnehmer/in für die Prüfung zur Yogalehrerin/zum Yogalehrer angemeldet. So der/die Fachausbildungsteilnehmer/in nicht an der Prüfung teilnehmen möchte, reicht zur Abmeldung eine kurze EMail bis 14 Tage vor der Prüfung an yla@yoga-now.eu.
2. Fehlzeiten und Abbruch
a) Werden Teile der Fachausbildung „Yoga“ durch den/die Fachausbildungsteilnehmer/in nicht wahrgenommen, können die versäumten Ausbildungsteile zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
b) Bei Abbruch der Ausbildung sowie bei Versäumnis von mehr als vier Kurstagen bzw. zwei Ausbildungswochenenden durch den/die Fachausbildungsteilnehmer/in besteht kein Anspruch mehr auf eine Teilnahme an der Prüfung. Jedoch kann die Zulassung zur Prüfung schriftlich beantragt werden, wo-rüber der Vorstand zeitnah entscheiden muss. Wird dem Antrag stattgegeben, verpflichtet sich der/die Fachausbildungsteilnehmer/in, die Fehlzeiten nachzuholen. In Folge einer bestandenen Prüfung (siehe 4) wird das Zertifikat erst nach Absolvierung der Fehlzeiten ausgehändigt.
3. Prüfungsvoraussetzungen / Prüfung
a) Die Bewertung der im laufenden Ausbildungsjahr von den Dozenten/innen vergebenen Wochenendhausaufgaben fließen in das Gesamtprüfungsergebnis ein. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, hat der/die Fachausbildungsteilnehmer/in mit der schriftlichen Prüfungsaufgabe ergänzend folgendes in verbindlicher Form vorzulegen:
1. Nachweis über die Hospitation von 10 Unterrichtsstunden bei mindestens 3 verschiedenen, ausbildungsfernen Yogalehrer/innen;
2. von den Fachdozenten unterschriebener Nachweis der Teilnahmen an den Ausbildungswochenenden;
3. gültiger Ersthelfernachweis (nicht älter als ein Jahr zum Tag der Prüfung) oder einen Nachweis über einen gültigen Auffrischungskurs „Ersthelfer“.
b) Die Fachausbildung „Yoga“ schließt mit einer Prüfung ab. Eine verbindliche Anerkennung der Ausbildung durch die in Deutschland ansässigen Organisationen (GKV, PKV, Ärztekammern, etc.) besteht nicht. Mit Abschluss der Ausbildung und bestandener Prüfung besteht gleichwohl die Möglichkeit, als Yogalehrerin/Yogalehrer tätig zu werden. Die Prüfung, deren Termin der Vorstand festlegt, besteht aus 4 Teilen:
1. die Hausarbeit in schriftlicher Form (siehe 4.a, b)
2. die schriftliche Prüfung (siehe 4.c, d)
3. die praktischen Lehrprobe/Lehrvorführung (siehe 5),
4. die mündliche Prüfung (siehe 6).
4. Hausarbeit in schriftlicher Form
a) Die Hausarbeit umfasst mindestens 40 und höchstens 70 DIN A4-Seiten (ca. 350 Worte/Seite), deren Themenbereich von den Dozenten der Yogalehrerausbildung (YLA) vorgegeben werden. Die Bearbeitungszeit beträgt circa 12 Wochen. Die Prüfungsarbeit ist den Dozenten der YLA spätestens 6 Wochen vor dem Prüfungstermin im Original (ausgedruckt und geheftet) vorzulegen. Die Zweitschrift darf der/die Fachausbildungsteilnehmer/in zur praktischen Prüfung mitbringen. Die Termine werden in jedem Ausbildungsjahr schriftlich bekannt gegeben.
b) Die Hausarbeit gilt als bestanden, wenn die gestellten Fragen und Themenbereiche selbständig und ausreichend, in guter sprachlicher Form und mit der nötigen Sachkompetenz bearbeitet wurden. Die vorgelegte Arbeit ist Grundlage und Voraussetzung für die praktische Prüfung. Etwaige Mängel der Arbeit sollen nach Absprache mit dem/der Fachausbildungsteilnehmer/in binnen 2 Wochen nachgebessert werden.
c) Die schriftliche Prüfung findet an einem Tag von ca. 9 bis 18 Uhr statt. Sie umfasst circa 330 Prüfungsfragen in fünf Teilen, die handschriftlich zu beantworten sind. Jeder Teil muss bestanden werden.
d) Nicht bestandene Teile müssen nächstmöglich nachgeholt werden.
5. Praktische Lehrprobe/Lehrvorführung
a) In der 90-minütigen praktischen Lehrprobe/Lehrvorführung, deren schriftliche Ausarbeitung (siehe Nr. 4.a, b) zur Lehrprobe mitzubringen ist, soll ein abgerundetes Stundenbild unter Berücksichtigung von Ziel, Inhalt und Methodik gezeigt werden. Die praktische Lehrprobe/Lehrvorführung enthält u.a. entweder eine Detailerklärung eines frei zu wählenden Asanas oder einer anderen Yogaübungsform.
b) Die praktische Lehrprobe/Lehrvorführung gilt als bestanden, wenn folgendes nachgewiesen ist:
– didaktische und sprachliche Fähigkeiten bei der Vermittlung von Yogaübungen;
– guter und angemessener Kontakt zur Gruppe/Schülerinnen/Schülern;
– die Fähigkeit, theoretisches Wissen sachkompetent und situativ in der Unterrichtspraxis umzusetzen;
– ein klarer Stundenablauf mit definiertem Ziel und Inhalt.
6. Mündliche Prüfung
a) Die mündliche Prüfung findet in einem Einzelgespräch mit einem/r Prüfer/in statt für das maximal 30 Minuten angesetzt sind.
b) Das Prüfungsgespräch gilt als bestanden, wenn die gestellten Fragen durch den/die Fachausbildungsteilnehmer/in mindestens in ausreichendem Masse beantwortet wurden.
7. Prüfungsausschuss
a) Der Prüfungsausschuss besteht aus drei oder mehr Dozenten der YLA. Ferner kann eine ausbildungs-/dozentenferne Person dem Prüfungsausschuss angehören.
b) Den Vorsitz hat der Vorstand von Yoga Now e.V. Der Prüfungsausschuss entscheidet ob die Prüfung erfolgreich bestanden wurde. Die Prüfungsbeschlüsse sind verbindlich.
8. Prüfung und Wiederholung
a) Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die weiteren 3 Prüfungsteile (schriftliche Prüfung, praktische Lehrprobe und mündliche Prüfung) erfolgreich abgeschlossen sind.
b) Ist die schriftliche Prüfung nicht ausreichend, kann der als nicht ausreichend bewertete Teil innerhalb von 4 Wochen in revidierter Form nachgereicht werden.
c) Ist die praktische Lehrprobe/Lehrvorführung nicht ausreichend, kann sie innerhalb von 3 Monaten nachgeholt werden.
d) Ist das Prüfungsgespräch (mündliche Prüfung) nicht ausreichend, so erfolgt direkt am Prüfungstag eine mündliche Nachprüfung in einem Einzelgespräch. Wird das zweite Prüfungsgespräch ebenfalls als unzureichend bewertet, so kann das Prüfungsgespräch innerhalb von 4 Wochen letztmalig nachgeholt werden.
e) Wird die gesamte Prüfung nicht bestanden, kann sie frühestens nach 3 Monaten, und dann zwingend in allen Teilen, wiederholt werden. Sie muss aber spätestens ein Jahr nach dem ersten Prüfungsversuch mit der bereits erteilen Prüfungsaufgabe abgeschlossen sein.
9. Qualifikationserteilung
a) Mit bestandener Prüfung erhält der/die Fachausbildungsteilnehmer/in darüber ein Zertifikat.
b) Sofern der/die Fachausbildungsteilnehmer/in nicht an der Prüfung teilnimmt, erhält er/sie lediglich eine Teilnahmebescheinigung.
c) So Teile der Prüfung nachgeholt werden müssen (siehe 8) wird das Zertifikat erst nach bestandener Teilwiederholung ausgehändigt.
10. Prüfungsunterlagen
a) Mit der Übergabe derselben durch den/die Fachausbildungsteilnehmer/in werden folgende Dokumente Eigentum von Yoga Now e.V:
- i) die Prüfungsaufgabe der schriftlichen Hausarbeit;
- ii) die Fragen der schriftlichen Prüfung sowie die vom/von der Fachausbildungsteilnehmer/in eingereichten schriftlichen Antworten darauf;
- iii) die Fragen auf deren Grundlage die mündlichen Prüfung erfolgt;
- iv) alle Aufzeichnungen der Prüfer/innen
b) Der/die Fachausbildungsteilnehmer/in kann seine/ihre schriftlichen Antworten auf die Prüfungsfragen nach Prüfungsabschluss auf Absprach einsehen. Sie werden aber nicht ausgehändigt/überlassen.
c) Folgende Prüfungsaufzeichnungen und -unterlagen werden 6 Monate nach der Prüfung ohne Protokollierung vernichtet: schriftliche Hausarbeit, Unterlagen der schriftlichen Prüfung (d.h., die Fragen und Antworten der Fachausbildungsteilnehmer/in), Aufzeichnungen zur praktischen Prüfung; Aufzeichnungen der Prüferinnen/Prüfer.
d) Die Datenschutz-Grundverordnung sowie die EU-Datenschutz-Grundverordnung finden, insbesondere für die aufbewahrten Unterlagen, in vollem Umfang Anwendung.
11. Bewertungsschwerpunkte
Fachlicher Schwerpunkt |
Angemessenheit: Übungen passen zum gewählten Prüfungsschwerpunkt |
Stimmigkeit: Abfolge und Übergänge der Übungen ergeben ein stimmiges Gesamtbild |
Richtigkeit: Die einzelnen Übungen werden fachlich korrekt angeleitet |
Sicherheit: Korrekte Adjustments/Hands-On werden angeboten; Gefahren werden ausgeschlossen |
Klarheit: Ansagen sind so deutlich, dass die Teilnehmer (TN) jederzeit wissen, was sie zu tun haben |
Pädagogischer Schwerpunkt |
Unterstützung der TN:Prüfling hat die TN jederzeit im Blick und unterstützt sie |
Stimme: Die Stimme ist klar und ruhig, aber nicht monoton |
Zeitmanagement:Die zeitliche Gewichtung der Einzelteile und die Gesamtdauer ist gelungen |
Gesamtatmosphäre: Es herrscht eine freundlich- motivierende und fachlich souveräne Atmosphäre |
Hamburg, im März 2019
PDF Version 2019
Andere Versionen
- Prüfungsordnung 2018 vs. 2019
- Prüfungsordnung 2017 vs 2018
- Prüfungsordnung 2014 vs. 2017
- Prüfungsordnung 2014 vs. 2016

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